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Natur & Umwelt

  • Aus Gründen der Sauberkeit, der Hygiene und der Schädlingsbekämpfung ist es strengstens untersagt, Lebensmittel im Park zurückzulassen.
  • Der Abfall muss in die dafür vorgesehenen (getrennten) Behälter geworfen werden. Es ist nicht erlaubt, Abfälle neben den Containern oder anderswo im Park abzustellen. Der Abfall muss in geschlossenen Plastiksäcken verpackt werden.
  • Sperrmüll wie Paletten, Haushaltsgeräte, Gartenstühle, Teppiche usw. dürfen nicht auf dem Gelände zurückgelassen werden. Sperrmüll muss vom Eigentümer oder Gast auf eigene Kosten bei den zuständigen Behörden entsorgt werden.
  • Es ist nicht erlaubt, Grünabfälle (Baumschnitt und Mähabfälle) in die Container zu werfen.
  • Es ist verboten, Blumen zu pflücken, lose Äste oder Sträucher auszureißen oder Nägel in Bäume zu schlagen. Auch das Graben von Löchern und das Beschädigen von öffentlichem Grün ist nicht erlaubt.