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Haustiere

In einer Immobilie, in der Haustiere nicht erlaubt sind, wird dies durch ein Schild neben der Tür der Immobilie bekannt gegeben. Es sind maximal zwei Haustiere pro Haus erlaubt.

 

Werden Haustiere in einem haustierfreien Haus angetroffen, werden dem Tierhalter der Haustierzuschlag und die zusätzliche Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt, und es wird ein haustierfreundliches Ersatzhaus gesucht. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Tierhalter die Gebühr für eine Großreinigung des Objekts bezahlen. Diese Gebühren sollten sofort bezahlt werden. Wenn der Haustierbesitzer dazu nicht bereit ist, muss er den Park ohne Anspruch auf Entschädigung verlassen.

 

Soweit Haustiere auf dem Park oder in den dafür vorgesehenen Häusern erlaubt sind, gilt Folgendes:

  • Haustiere dürfen sich im Park nur an der Leine aufhalten und dürfen die anderen Gäste im Park nicht belästigen. Die Exkremente müssen vom Tierhalter an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden.
  • Haustiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeführt werden und müssen die Abfallbehälter benutzen. Haustiere dürfen auch außerhalb des Parks in den ausgewiesenen Bereichen ausgeführt werden.
  • Die Gäste sind dafür verantwortlich, alle gesetzlichen Bestimmungen für das Mitbringen und den Aufenthalt von Haustieren einzuhalten. Haustiere sollten mit einem Flohband versehen oder behandelt werden, damit das Anwesen frei von Ungeziefer bleibt.