Unterkunft
Gebrauchtes Zuhause:
- Es ist nicht erlaubt, Möbel, die zum Inneren des Hauses gehören, nach draußen zu bringen. (Garten-)Möbel und anderes Inventar dürfen nicht in andere Wohnungen gebracht werden.
- Es ist nicht erlaubt, ein Elektroauto in der Wohnung aufzuladen, sondern nur an den dafür vorgesehenen Ladestationen auf den Parkplätzen (siehe Abschnitt Elektrofahrzeuge).
- Wenn das Auto über ein Ladekabel mit dem Haus verbunden ist, ist das Bußgeld fällig.
- Der Gast ist verpflichtet, die Immobilie, einschließlich des dazugehörigen Grundstücks, in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.
- Abfälle müssen stets in den entsprechenden Behältern oder Tonnen entsorgt werden. Sperrmüll muss vom Eigentümer auf eigene Kosten zu den zuständigen Behörden gebracht werden.
- Wenn Sie sich nicht in der Wohnung oder in der Nähe der Wohnung aufhalten, sollten Sie alle losen Gegenstände wie Fahrräder, Spielzeug usw. in der Wohnung wegräumen und so weit wie möglich außer Sichtweite aufbewahren.
- Es ist nicht gestattet, sich mit mehr Personen als der an der Rezeption bekannten Anzahl in oder um ein Anwesen aufzuhalten.
- Es ist nicht erlaubt, (Party-)Zelte oder anderes Zubehör wie aufblasbare Swimmingpools ohne Genehmigung der Parkverwaltung auf dem Grundstück aufzustellen.
- Wenn Sie auf der Durchreise zu einem Campingplatz sind, sollten Sie in Absprache mit der Parkverwaltung eine Lösung für das Aufstellen des Mobilheims oder Wohnwagens finden.
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