(Nacht-)Ruhe und Belästigung
Gäste sollten sich generell anständig verhalten und alles unterlassen, was andere Gäste beleidigen oder belästigen könnte.
Zwischen 23 Uhr und 7 Uhr sollte die Nachtruhe respektiert werden. Wir erwarten von unseren Gästen, dass sie diese Nachtruhe strikt einhalten. Dazu gehören keine lauten Gespräche, Musik oder sonstiger Lärm. Außerdem dürfen in dieser Zeit keine motorisierten Fahrzeuge benutzt werden.
Auch tagsüber ist es nicht gestattet, Musikträger, Musikinstrumente und andere Gegenstände in einer Weise zu benutzen, die eine Belästigung darstellt. Mit dem Eingang einer Beschwerde eines anderen Gastes wird die Belästigung im Prinzip festgestellt.
Öffentliche Trunkenheit, d.h. wenn sich jemand in der Öffentlichkeit in einem Zustand der Trunkenheit befindet, ist nicht zulässig und wird geahndet. Eine anschließende Nichtbeachtung der Anweisungen der Parkverwaltung kann zum Verweis aus dem Park führen. Es ist nicht gestattet, geöffnete Flaschen und/oder Dosen mit Alkohol außerhalb des Grundstücks mit sich zu führen, das zum Anwesen gehört.
Bei Verdacht auf Drogenkonsum oder Rauschmittel wie Lachgas u.a. wird die Polizei eingeschaltet.
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