Allgemeine Regeln
Schlüssel und Karten
Bei Verlust von Schlüsseln, Ausweisen usw. werden Gebühren erhoben. (im Falle von Schlüsseln beträgt diese Gebühr €115,00). Es ist nicht gestattet, Schlüssel und/oder Ausweise an andere weiterzugeben.
Bei der Abreise müssen alle Schlüssel und Ausweise, die die Gäste zum Zweck ihres Aufenthalts erhalten haben, an der Rezeption abgegeben werden.
Schaden
Der Gast haftet für Schäden, die er am Eigentum Dritter und/oder am Park verursacht, unabhängig davon, ob dies vorsätzlich geschieht oder nicht. Der Gast ist verpflichtet, bei der Regulierung des Schadens bzw. der Schäden mitzuwirken.
Sollten Schäden im, am oder auf dem Grundstück oder am Inventar entstanden sein, melden Sie dies bitte umgehend an der Parkrezeption.
Der Park (Strand Resort Nieuwvliet-Bad B.V.) übernimmt keine Haftung für Schäden an oder Diebstahl von Hab und Gut eines Nutzers.
Parkeinrichtungen
Es ist nicht erlaubt, die Spielplätze anders als zum Spielen zu nutzen. Fußball und andere Ballspiele sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Die Nutzung der Einrichtungen im Park erfolgt auf eigene Gefahr.
Drohnen
Der Einsatz von Drohnen auf und über dem Park ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Parkverwaltung gestattet. Die Privatsphäre und Ruhe aller Gäste muss respektiert werden. Die Verwendung einer Drohne auf oder über unserem Park kann eine Geldstrafe und/oder die Konfiszierung der Drohne als staatliche Sanktion nach sich ziehen.
Verlorenes/gefundenes Eigentum
Fundsachen sollten an der Rezeption abgegeben werden. Auf Wunsch eines Gastes, der bereits abgereist ist, kann ihm der gefundene Gegenstand auf seine Kosten und sein Risiko zurückgegeben werden (Nachnahme). Der Park haftet in keinem Fall für Schäden an den gefundenen Gegenständen.
Wenn sich der Eigentümer eines Fundgegenstandes nicht innerhalb eines Monats nach der Ausgabe des Fundgegenstandes meldet, wird davon ausgegangen, dass er den Besitz des Gegenstandes aufgegeben hat.
Es ist verboten:
- Werbung von Tür zu Tür.
- Geschäfte (von Tür zu Tür) im Park zu verkaufen.
- Dienstleistungen anbieten oder eine private oder öffentliche Auktion durchführen.
- die Öl, ölhaltiges Wasser oder Chemikalien enthalten oder einleiten;
- andere umweltverschmutzende Tätigkeiten ausüben (oder ausgeübt haben).
- das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Die Gäste werden sich an die Vereinbarungen halten, den Park während des Jahreswechsels frei von Feuerwerk zu halten.
- der Konsum von Alkohol außerhalb des zur Wohnung gehörenden Grundstücks und/oder außerhalb von Gastronomiebetrieben.
- Distickstoffoxid zu verwenden, zu besitzen oder damit zu handeln.
- nach dem geltenden Opiumgesetz, Drogen zu besitzen und/oder zu konsumieren. Dies gilt also auch für den Park. Drogenkonsum birgt Risiken für den Konsumenten und seine Umgebung
- im Besitz von Feuer-, Stich- oder anderen Waffen sind.
Entfernung aus dem Park/Verweigerung des Zugangs
Alle Gäste müssen sich strikt an die in der Parkordnung festgelegten Regeln und Vorschriften halten und den Anweisungen der Parkverwaltung, in welcher Form und in welchem Zusammenhang auch immer, Folge leisten. Dies gilt auch für die Regeln, die für die Nutzung der Einrichtungen im Park gelten.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften und Regeln sowie die Nichteinhaltung der Anweisungen der Parkverwaltung kann zum Ausschluss aus dem Park führen, ohne dass der Gast Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat, unbeschadet des Rechts, vom Gast eine Entschädigung für den durch den Verstoß verursachten Schaden zu verlangen.
In der Regel wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. In dringenden Fällen kann nach dem Ermessen der Parkverwaltung davon abgesehen werden, und es erfolgt ein sofortiger Verweis aus dem Park. Die Parkverwaltung behält sich das Recht vor, im Falle einer (ersten) Verwarnung eine zusätzliche Kaution zu erheben.
Unvorhergesehene Fälle
In Fällen, die in dieser Parkordnung nicht geregelt sind, entscheidet die Parkleitung.
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