Parken und Fahrzeuge
Parken
In der Regel ist ein Auto pro Haus für 4-Bett-Häuser erlaubt (zwei Autos bei 6-Bett-Häusern), sofern nicht anders angegeben. Autos von Besuchern sind nicht erlaubt. Die Parkverwaltung behält sich das Recht vor, die Parkregeln zu ändern.
Das Parken erfolgt in ausgewiesenen Bereichen, d.h. nicht in Gärten oder auf Rasenflächen.
Bei einem Verstoß gegen diese Parkregeln behält sich die Parkverwaltung das Recht vor, das Fahrzeug zu entfernen (oder entfernen zu lassen). Die Kosten dafür gehen zu Lasten des betreffenden Gastes.
Fahrzeuge dürfen nur die für diesen Zweck vorgesehenen Straßen im Park benutzen. Fahrzeuge sind auf den Fußwegen nicht erlaubt.
Elektrische Fahrzeuge
Gästen ist es nicht gestattet, Elektrofahrzeuge auf dem Grundstück aufzuladen. Das Aufladen ist nur an den ausgewiesenen Ladestationen gegenüber dem Schwimmbad sowie an der
Parkplätze gegenüber den Häusern der 500er-Serie. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte auch dem Parkplan oder dem Informationsblatt, das Sie an der Rezeption erhalten.
Wenn das Laden von Elektrofahrzeugen in oder an einer Wohnung eingerichtet wird, reicht die einfache Einrichtung aus, um dem Gast eine Gebühr von 75 € pro Einrichtung zu berechnen.
Verkehr
Der Gast ist verpflichtet, alle Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften sowie die Anweisungen der Parkleitung unverzüglich zu befolgen.
Es ist nicht gestattet, auf oder in den gemeinschaftlichen und privaten Teilen Hindernisse zu errichten oder Fahrzeuge, Anhänger und andere Gegenstände so zu parken oder zu platzieren, dass dies nach Ansicht der Parkverwaltung und/oder der zuständigen Behörde(n) den freien und ungehinderten Durchgang für Krankenwagen, Feuerwehr, Lieferanten und die anderen Nutzer des Parks behindert.
Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind (im beladenen Zustand), dürfen den Park nicht befahren, es sei denn, die Parkverwaltung hat dies genehmigt.
Darüber hinaus gelten im Park die nach niederländischem Recht festgelegten Verkehrsregeln, sofern in diesem Reglement nichts anderes vorgesehen ist. Es ist zu beachten, dass die gesetzlich anerkannte (Verkehrs-)Polizei im Park keine Befugnisse hat. Bei Verkehrsunfällen im Park bilden jedoch die Parkverwaltung und/oder der/die in ihrem Auftrag handelnde(n) Sachverständige die Grundlage für die Ermittlung des/der Verursacher(s). Die Parkverwaltung und/oder Strand Resort Nieuwvliet-Bad B.V. können niemals für Schäden/Leiden usw. haftbar gemacht werden, die aus Unfällen und/oder deren Regulierung resultieren.
Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der im Park geltenden Verkehrsregeln ergeben, werden - soweit möglich - bei dem Verursacher und/oder dem (gesetzlich) für diesen Verursacher Verantwortlichen geltend gemacht. Wenn der Verursacher des Schadens mit der Anerkennung und/oder Zahlung in Verzug bleibt oder nicht ausfindig gemacht werden kann, kann Strand Resort Nieuwvliet-Bad B.V. und/oder der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Ungeachtet der gesetzlichen Verkehrsvorschriften beträgt das Tempolimit auf dem Park für alle Fahrzeuge 15 km pro Stunde, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Nur der Zielverkehr ist erlaubt. Fußgänger, Radfahrer und (spielende) Kinder haben immer Vorfahrt.
Es ist verboten, Motorroller und Mopeds im Park zu benutzen, außer als Zielverkehr auf dem kürzesten Weg vom Haupteingang zur Residenz und umgekehrt. Elektroroller und/oder andere elektrisch betriebene Verkehrsmittel (mit Ausnahme von Autos und/oder Motorrollern) sind im Park nicht erlaubt. In besonderen Fällen kann nach dem Ermessen der Parkverwaltung eine Ausnahme von diesem Verbot gewährt werden. Diese Ausnahmegenehmigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich vorliegt.
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