Sicherheit
Offenes Feuer ist im Park strengstens verboten.
Aufgrund der Brandgefahr ist es verboten, Kerzen in Abwesenheit brennen zu lassen und brennende Zigarren, Zigaretten und Streichhölzer wegzuwerfen.
Ebenso ist das Vorhandensein von brennbaren und/oder explosiven Stoffen verboten.
Die Verwendung eines Grills im Park ist erlaubt, sofern er mindestens 3 Meter von Bäumen, Büschen, Zäunen, Gebäuden und dem Haus entfernt ist. Außerdem sollte ein Eimer mit etwa 10 Litern Wasser für Notfälle in Reichweite des Grills aufbewahrt werden.
Als Brennstoff für den Grill dürfen nur Strom, Gas, Holzkohle und Briketts verwendet werden. Die Parkverwaltung behält sich das Recht vor, die Verwendung des Grills unter besonderen Umständen (z.B. bei extremer Trockenheit) zu untersagen.
Wegen der Brandgefahr sollten Einweggrills nicht in den Containern deponiert werden, bis sie gelöscht und abgekühlt sind.
Es ist erlaubt, Überwachungskameras einzurichten, die auf Gemeinschaftsbereiche und/oder Gegenstände wie Schranken gerichtet sind, und/oder andere Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um die Ausführung der Aufgaben der Parkverwaltung zu unterstützen und/oder um möglicherweise Belästigungen und/oder Schäden zu verhindern.
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