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Verkehr

Es ist nicht gestattet, auf dem Gelände Hindernisse zu errichten oder Fahrzeuge, Anhänger und andere Gegenstände so zu platzieren, dass die freie Durchfahrt von Rettungsdiensten, Lieferanten und anderen Gästen des Resorts behindert wird.

 

Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind (im beladenen Zustand), sind auf der Anlage nicht erlaubt.

 

In der Ferienanlage gelten die Verkehrsregeln des niederländischen Rechts, es sei denn, in diesen Bestimmungen ist etwas anderes vorgesehen. Die Parkverwaltung haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder deren Handhabung entstehen.

 

Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der im Resort geltenden Verkehrsregeln ergeben, werden so weit wie möglich beim Verursacher geltend gemacht. Wenn der Verursacher mit der Anerkennung der Schuld und/oder der Zahlung in Verzug ist oder nicht ausfindig gemacht werden kann, kann das Strand Resort Nieuwvliet Bad und/oder der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

 

Ungeachtet der gesetzlichen Verkehrsvorschriften beträgt das Tempolimit auf dem Resort für alle Fahrzeuge 15 km pro Stunde, sofern nicht anders angegeben. Es ist nur lokaler Verkehr erlaubt. Fußgänger, Radfahrer und (spielende) Kinder haben immer Vorfahrt.

 

Die Benutzung von Rollern und Mopeds in der Ferienanlage ist verboten, außer als Zielverkehr auf dem kürzesten Weg vom Haupteingang zur Residenz und umgekehrt. Elektroroller und/oder andere elektrisch angetriebene Transportmittel (mit Ausnahme von Autos und/oder Mobilitätsrollern) sind nicht erlaubt. In besonderen Fällen kann eine Ausnahme von diesem Verbot gewährt werden. Diese Ausnahme ist nur gültig, wenn sie schriftlich vorliegt.